Baden AG: Fall um versuchten Mord und Sexualdelikte – Ermittler finden weitere Daten
Aufgrund neu erlangter Hinweise hat die Staatsanwaltschaft Baden eine Hausdurchsuchung in Räumlichkeiten angeordnet, die bislang nicht mit dem Strafverfahren gegen den bereits angeklagten 57-jährigen Schweizer aus dem Bezirk Baden in Verbindung gebracht worden waren.
Dabei wurden weitere Datenträger entdeckt und sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat ein weiteres Strafverfahren eröffnet und die entsprechenden Auswertungen veranlasst.
Neue Hinweise nach Anklageerhebung
Am 20. Juli 2026 informierte die Staatsanwaltschaft über die Anklage gegen den 57-jährigen Schweizers wegen versuchten Mordes und schwerwiegender Sexualdelikte.
Nach der Anklageerhebung erhielten Polizei und Staatsanwaltschaft neue Hinweise auf mögliche Beweismittel in Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnbereich des Angeklagten gehören und wozu bisher keine Anhaltspunkte vorlagen, dass diese vom Angeklagten entsprechend genutzt wurden.
Neue Strafuntersuchung eröffnet
Die Staatsanwaltschaft eröffnete deshalb eine neue Strafuntersuchung gegen den nun erneut Beschuldigten wegen möglicher weiterer, gleichgelagerter Delikte und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Dabei wurden Datenträger sichergestellt.
Kantonspolizei wertet umfangreiche Datenbestände aus
Die darauf vorhandenen Daten werden nun durch Spezialisten der Kantonspolizei Aargau ausgewertet. Gegenstand der Auswertung ist insbesondere, ob sich darauf Beweismittel für bislang nicht bekannte weitere Taten befinden. Eine erste Sichtung deutet darauf hin, dass diese umfangreiche Datenbestände enthalten, die mit den bereits Gegenstand der Anklage bildenden Straftaten in Zusammenhang stehen dürften. Die genaue Auswertung steht noch aus.
Bislang keine Aufnahmen mit neuen Opfern entdeckt
Sofern im Rahmen dieser Untersuchung die bereits bekannten betroffenen Frauen auf Aufnahmen erkannt werden, werden diese direkt über die neuen Erkenntnisse informiert. Die bisherige Auswertung förderte keine Aufnahmen mit neuen Opfern zu Tage. Aufgrund der grossen Datenmenge konnte aber noch keine abschliessende Sichtung aller Dateien vorgenommen werden. Sollten sich bei der Auswertung Hinweise auf weitere Straftaten oder bislang unbekannte Betroffene ergeben, wird deren Identifizierung und Kontaktierung prioritär behandelt. Die Staatsanwaltschaft und die Spezialisten der Kantonspolizei Aargau arbeiten daran, die umfangreichen Daten möglichst rasch auszuwerten.
Beschuldigter im vorzeitigen Strafvollzug
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Weitere Auskünfte zum neuen Strafverfahren können aufgrund des frühen Ermittlungsstandes nicht gegeben werden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Aargau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau
